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Reiseinformationen

Einreisebestimmungen für Deutsche bzw. andere EU/EWR-StaatsbürgerInnen

Island gehört zum Schengen-Raum und zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Deutsche StaatsbürgerInnen und andere StaatsbürgerInnen des EU/EFTA-Raumes brauchen kein Visum für die Einreise und dürfen nach Island reisen, solange sie einen gültigen Ausweis haben.

Für diese StaatsbürgerInnen ist die Einreise mit dem Personalausweis auch möglich. Der Reisepass bzw. Personalausweis muss nur während des Aufenthaltes in Island gültig sein.


Einreise mit Kindern

Für die Einreise von minderjährigen Kindern mit z. B. nur einem Elternteil reicht eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache. Dies ist z. B. beim ADAC erhältlich. Das Kind sollte unbedingt Passkopien der Eltern mit sich führen. Eine Beglaubigung ist nicht nötig.


ENGLISH


Iceland is a part of the Schengen-area of Europe and belongs to the European Economic Area (EEA).

Citizens of Germany and citizens of countries of the EU/EFTA area do not need a visa to travel to Iceland and are able to do so, as long as they have a valid travel document.

An ID-card is also valid as a travel document for citizens of these countries. Either the passport or the ID-card must simply remain valid during their stay in Iceland.


Traveling with Children

For children traveling to Iceland with only one guardian for example, an informal declaration of consent from the parents in English is sufficient. This can be obtained from the ADAC. The child should also carry copies of the parents' passports or IDs with them. Notarization is not necessary.

Einreisebestimmungen für StaatsbürgerInnen aus nicht-EU/EWR-Staaten

Island gehört zum Schengen-Raum und zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines nicht-EU/EWR-Staates, mit einem deutschem Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis oder ähnliches, befristet oder unbefristet, oder einem anderen EU/EWR-Land, können nach Island reisen, solange sie ein gültiges Schengen-Visum haben.

Dies gilt auch für Touristen mit einem gültigen Schengen-Visum.

Der Reisepass bzw. Reisedokument muss aber wenigstens noch drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig bleiben.


Reiseausweis für Ausländer / Flüchtlinge

Reiseausweis für Ausländer und Reiseausweis für Flüchtlinge, die von deutschen Behörden ausgestellt sind, können statt eines nationalen Reisepasses verwendet werden. Der Reiseausweis muss nur während der Reise gültig sein.


Fiktionsbescheinigung

Eine in Deutschland ausgestellte Fiktionsbescheinigung nach § 81 Art. 4 wird als Aufenthaltserlaubnis anerkannt.


Aufenthaltstitel noch nicht auf den neuen Reisepass übertragen

Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines nicht-EU/EWR-Staates, die mit einem neuen Reisepass nach Island reisen wollen, deren Aufenthaltstitel aber noch nicht von ihrem alten Reisepass übertragen wurde, können dies trotzdem tun, wenn sie den alten Reisepass mitbringen, in dem ihre Aufenthaltstitel noch enthalten ist.


ENGLISH


Entry for citizens of non-EU/EEA states

Iceland is a part of the Schengen-area of Europe and belongs to the European Economic Area (EEA).

Citizens of non-EU/EEA states with a German residence permit or of any of the EU/EEA states, and are able to travel other countries within that area, are also able to travel to Iceland, as long as they have a valid Schengen-visa.

This also applies to tourists who have a valid Schengen visa.

The passport or travel document of non-EU/EEA citizens must remain valid for at least three months beyond their stay in Iceland.


Reiseausweis für Ausländer / Flüchtlinge

Reiseausweis für Ausländer and Reiseausweis für Flüchtlinge issued by German authorities may be used instead of your national passport. It must only be valid during the travel.


Fiktionsbescheinigung

A german issued preliminary residence permit (Fiktionsbescheinigung) according to § 81 Art. 4 is accepted as a residence permit regarding the information above.


Residency not yet transfered to new passport

Citizens of non-EU/EEA states, who plan on traveling to Iceland with a new passport, but their residency still hasn't been transfered over from their old passport, can still do so if they bring the old passport along that still contains their residence permit.

Island gehört zum Schengen-Raum und zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d.h. Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA-Mitgliedsländer dürfen sich in Island ansässig machen, in Island arbeiten und leben. Dazu sind die entsprechenden geltenden Regelungen einzuhalten und Anmeldungen erforderlich.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Botschaft keine Beratung zu einem Wohnortwechsel oder Umsiedlung nach Island anbieten kann. Wir weisen deshalb auf folgenden Institutionen und Informationsquellen hin und bitten Sie, sich auch mit den deutschen Behörden, ihrer Krankenkasse und ggf. Pensionskasse in Verbindung zu setzen.

Nützliche Links:

Lebensmittel & Alkohol

Angaben zur Mitnahme von Lebensmitteln nach Island sind beim isländischen Veterinäramt sowie beim isländischen Zoll erhältlich.
Genaue angaben dazu, wie viel Alkohol mit nach Island geführt werden dürfen, finden Sie beim isländischen Zoll sowie einen online Rechner beim Duty Free-Laden am Flughafen Keflavík.


Mitnahme von Tieren

Für die Mitnahme von Tieren gelten in Island sehr strenge Regeln. Informationen dazu sowie zu den den entsprechenden Quarantänebestimmungen bietet das isländische Veterinäramt.


Reit- und Angelausrüstung

Für die Einfuhr von benutztem Reit- und Angelzeug gelten in Island sehr strenge Regeln. Detaillierte Informationen gibt das isländische Veterinäramt.


Medikamente

Reisende dürfen Medikamente ausreichend für 100 Tage nach Island mitnehmen. Eine ärztliche Bescheinigung kann dafür verlangt werden. Genauer beim isländischen Zoll.


Autos

Informationen über die Einfuhrbestimmungen von Autos sind auf der Webseite des isländischen Zolls einzusehen.


Drohnen

Informationen über die Mitnahme von Drohnen nach Island befinden auf der Webseite der isländischen Transportbehörde.

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